
Vorsorgeauftrag
April 17 @ 19:00 - 22:00

Mit einem VORSORGEAUFTRAG verhinderst du die Bevormundung durch die KESB im Falle einer Urteilsunfähigkeit.
Solltest du durch Krankheit, Unfall oder Demenz einmal nicht mehr urteilsfähig sein, entscheidet die KESB (Kinder- und Erwachsenen-Schutz-Behörde) für dich.
Dem kannst du entgegenwirken, indem du jetzt einen VORSORGEAUFTRAG verfasst. Wir sagen dir, wie man das richtig macht und worauf du dabei achten musst. Zudem erfährst du auch alles Wichtige über die PATIENTENVERFÜGUNG und die sichere DOKUMENTENAUFBEWAHRUNG.